Kontakt & Sprechzeiten
Kreillerstraße 156, Rgb.
81825 München
Jan Spreemann & Kolleg*innen
Mi: 08:30 - 11:50 Uhr
Tel.: 089 / 54 32 88 42
Alice Fechter-Lederle & Kolleg*innen
Mi: 10:00 - 11:50 Uhr
Tel.: 089 / 54 32 88 45
Ablauf und Abrechnung
Erstgespräch
Sie vereinbaren telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem können Sie Ihr Anliegen schildern. Anschließend geben wir Ihnen eine Einschätzung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auch bezüglich Fragen der Abrechnung und Kostenübernahme begleiten wir Sie von Anfang an.
Probatorik
Vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie nehmen wir uns – abhängig von Ihrem Anliegen - zwei bis fünf Stunden Zeit zur Therapievorbereitung. Diese Kennenlernstunden haben zwei Ziele: Zum einen bieten Sie Ihnen die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich im Gespräch wohlfühlen und sich eine gemeinsame Arbeit mit uns vorstellen können. Zum anderen dient die so genannte Probatorik der genauen Problembeschreibung, der Diagnostik und der Planung des weiteren Vorgehens in der Therapie.
Dauer und Frequenz der Psychotherapie
Ihr Anliegen bestimmt die Dauer der Behandlung und die Häufigkeit der Sitzungen. Es hat sich gezeigt, dass durch psychotherapeutische Arbeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden, oft auch schon in kurzer Zeit. Eine Kurzzeittherapie dauert üblicherweise 24 Stunden, eine Langzeittherapie 60 bis 80 Stunden.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten in der Einzeltherapie bzw. 100 bis 200 Minuten in der Grupentherapie und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Bei Expositionsübungen oder in Krisensituationen können kurzzeitig auch mehr Sitzungen pro Woche erforderlich sein. Im Rahmen einer Psychotherapie ist es oft sinnvoll, auch nahe Bezugspersonen zu einem Gespräch mit einzuladen.
Einzel- und Gruppentherapie
Wir bieten meist eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie an. Wir sammeln seit vielen Jahren gute Erfahrungen mit diesem Konzept. Gerade der Kontakt mit anderen "echten" Menschen im Rahmen der Gruppensitzungen, wird dabei von unseren Patient*innen immer wieder als sehr hilfreich und entwicklungsfördernd beschrieben. Nicht zuletzt gelingt es uns dadurch, den meisten Patient*innen zeitnah ein Angebot machen zu können. Rufen Sie uns einfach zu den oben genannten Telefonzeiten an und wir erklären Ihnen gerne in Ruhe alles Weitere.
Kosten und Abrechnung
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis, wenn es eine Indikation für eine Psychotherapie gibt. Für Sie entstehen keine Kosten. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Die Abrechnung erfolgt wie beim Arzt über Ihre Krankenkassenkarte. Bitte bringen Sie Ihre Karte zum ersten Gespräch sowie am Anfang jedes Quartals mit. Sollten Sie in den letzten beiden Jahren eine Therapie gemacht haben, informieren Sie uns bitte, da dies Einfluss auf die formale Beantragung der Therapie bei Ihrer Kasse haben kann.
Private Krankenkassen und Selbstzahler*innen
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die genauen Modalitäten unterscheiden sich aber sowohl zwischen den Kassen, als auch zwischen verschiedenen Versicherungsverträgen innerhalb einer Krankenkasse. Bitte klären Sie vor dem ersten Gespräch mit Ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang die Kasse die Therapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten bezahlt. Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen der probatorischen Phase werden meist übernommen. Für die Therapie selbst muss meist ein Antrag gestellt werden.
Natürlich können Sie die Therapie auch selbst bezahlen. Sowohl bei privaten Krankenkassen wie bei Selbstzahlern richtet sich unser Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Coaching
Coaching ist keine Heilbehandlung und wird nicht von Krankenkassen übernommen. Anders als Psychotherapie ist Coaching umsatzsteuerpflichtig. Bezüglich der konkreten Honorare treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
Berufsgenossenschaften
Im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) können die Kosten von Psychotherapie übernommen werden. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab, ob und wie viele Sitzungen übernommen werden. Wir rechnen die Stunden dann direkt mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
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